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»Das ist meine Schaufel!«, „RLS in Bewegung“ bei der Sommerakademie von Attac, vom 1. bis zum 5. August 2007 in Fulda.
Seit der Entstehung neuer Technologien wie Internet, Computer und Digitalisierung kann geistig-kreative Schöpfung trotz aller Gegenmaßnahmen nahezu unkontrolliert massenhaft kopiert und grenzüberschreitend verbreitet werden. Damit ist die Eigentumsfrage – wenn auch in Form des Geistigen Eigentums – wieder virulent geworden: www.rosalux.de/cms/index.php
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netzpolitik.org verlinkt die Begriffsklärung „Geistiges Eigentum“ des wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (mit einer Diskussion in den Kommentaren):
http://www.netzpolitik.org/2006/der-bundestag-erklart-geistiges-eigentum/
Vom 25. – 27. Januar 2007 fand in der Alten Universitätsbibliothek Gießen die Tagung “Geistiges Eigentum und Innovation” statt, die im Rahmen des von der VW-Stiftung geförderten Projektes “Innovationsrecht” von der Professur für Öffentliches Recht der JLU in Zusammenarbeit mit der Forschungsstelle für Recht und Innovation (CERI), Universität Hamburg, veranstaltet wurde.
http://www.readers-edition.de/2007/01/17/geistiges-eigentum-und-innovation/
In einem Urteil vom 6. September 2006 hat mit dem Landgericht Frankfurt am Main zum ersten Mal ein deutsches Gericht die GPL in einem zivilrechtlichen Verfahren bestätigt. Aufgrund einer offenbar zunehmenden Zahl dieser Verstöße wurde mittlerweile gpl-violations.org gegründet, um klarzumachen, dass GPL-Software kein Selbstbedienungsladen wie Public Domain ist, sondern die Weitergabe mit bestimmten Bedingungen verbindet.
Zitat aus dem Streit: „Man könne ja wohl auch keinen Leuchtturm bauen und verhindern, dass jemand beobachtet, wie oft das Licht aufleuchtet, und die Koordinaten misst: ‚Kann der Besitzer von mir eine Lizenzgebühr fordern, wenn ich das Licht anschaue? Nein. Warum sollte dann das Anschauen des Galileo-Satelliten etwas anderes sein?'“ Mehr im Telepolis-Artikel:
„Galileo-Code gecrackt“ von Florian Rötzer 11.07.2006
US-Wissenschaftler nehmen für sich das Recht in Anspruch, einen Code für das EU-Navigationssystem Galileo zu cracken, da man „elementare Daten über die physische Welt nicht durch Copyright schützen“ könne
Ende letzten Jahres, am 28.12.2005, wurde der erste Satellit des europäischen Satellitennetzes Galileo (1) in seine Umlaufbahn gebracht ( Verspätete Feierstimmung am 28. Dezember (2)). „Giove-A“ (Galileo In-Orbit Validation Element-A) ist ein Testsatellit. Eigentlich sollte bereits im Frühjahr 2006 ein zweiter folgen, der Start wurde jedoch auf den Herbst verschoben. Ab 2008 sollen dann die ersten vier „echten“ Galileo-Satelliten folgen, um dann 2010 in Konkurrenz mit dem amerikanischen GPS-System und dem russischen Glonass zu treten. Giove-A dient der Frequenzsicherung, der technischen Validierung und hat einen Signalgenerator an Bord.
Wie Mitarbeiter des Global Positioning System (GPS) Laboratory (3) der Cornell University berichten, haben sie den bislang geheim gehaltenen Code des Satelliten Giove-A geknackt. Das betrifft den Offenen Dienst (Open Service) von Galileo, der kostenlose Positions-, Geschwindigkeits- und Zeitangaben beispielsweise für Fahrzeuge und Mobiltelefone liefern soll. OS nutzt zwei Frequenzen für seine Signale, wodurch Fehler, verursacht durch Störungen in der Ionosphäre, korrigiert werden können und daher die Positionsbestimmungen genauer werden. Die Frequenzen enthalten zwei Code-Signale. Die Daten der Entfernungsmessung werden einem der Codes hinzugefügt, der zweite, der Pilot-Code, bleibt frei. Satelliten werden durch einen pseudozufälligen Code (PRN – pseudo random code) für den Empfänger identifiziert.
Der PRN auf dem Frequenzband L1 wurde, wie die amerikanischen Wissenschaftler süffisant anmerken (4), aber nicht veröffentlicht, obwohl es sich um das Signal des angeblich kostenlosen und frei zugänglichen OS handelte. Ein wenig scheinheilig spekulieren sie darüber, dass Galileo im Gegensatz zum GPS, das vom Pentagon mit Steuergeldern betrieben wird, möglicherweise auch für diese PRN-Codes eine Gebühr verlangen könnte. Nach langen Auseinandersetzungen mit dem Pentagon musste die EU nachgeben und für Galileo ein gleiches Grundsignal wie das GPS benutzen ( Wie weit geht der Einfluss? (5)). Das Pentagon kann so auch das Galileo-Signal in seiner Genauigkeit heruntersetzen, während es für das Militär das GPS-Signal weiter unbeeinträchtigt nutzen kann. Aufgrund des Abkommens mit den USA sind die Europäer verpflichtet, auch kostenlose Signale anzubieten, sagen die US-Wissenschaftler, was sie aber eben versäumt hätten – weswegen sie das wohl auf eigene Faust nachholen wollten.
Im Januar hatten die Wissenschaftler bei dem britischen Unternehmen Surrey Space Technologies Ltd. (6), das Giove-A entwickelt hat, nachgefragt, um die PRN-Codes zu erhalten, nachdem am 12. Januar die ersten Navigationssignale von Giove-A gesendet (7) wurden. Aber in Großbritannien wurden sie ebenso wie später in Deutschland abschlägig beschieden. Daraufhin begannen sie mit dem Versuch, diese zu knacken. Nachdem sie die Signale vom Satelliten entdeckt und, auch durch die Hilfe eines Tipps eines deutschen Wissenschaftlers, die Codes entschlüsselt und im April auf ihrer Website veröffentlicht (8) hatten, konnte eine kanadische Firma mit ihren GPS-Geräten den Satelliten verfolgen.
Kurz danach, am 19. April, wurden die PRN-Codes bekannt (9) gegeben, nur stimmten sie offenbar nicht mit denen überein, die vom Testsatelliten tatsächlich benutzt wurden. Überdies wurde vom Galileo-Konsortium vorausgeschickt, dass die „Galileo Navigation Primary Codes“ geistiges Eigentum seien, woraus die US-Wissenschaftler schlossen, dass man „aus dem Open Source Code Geld machen“ wolle. Nach Mark Psiaki vom GPS Laboratory ist das seltsam und stellt für ihn gewissermaßen die Rechtfertigung dar, den Code zu knacken. Man könne ja wohl auch keinen Leuchtturm bauen und verhindern, dass jemand beobachtet, wie oft das Licht aufleuchtet, und die Koordinaten misst: „Kann der Besitzer von mir eine Lizenzgebühr fordern, wenn ich das Licht anschaue? Nein. Warum sollte dann das Anschauen des Galileo-Satelliten etwas anderes sein?“
Angeblich waren sich die Wissenschaftler erst einmal doch nicht so ganz sicher, ob das Kracken eines Codes für ein offenes System, der aber nicht veröffentlicht wurde, nicht doch eine Copyright-Verletzung darstellt. Schließlich ist hier die US-Regierung zum Schutz ihrer Wirtschaft besonders scharf. Man habe sich also mit dem Rechtsberater der Universität darüber verständigt, der den Wissenschaftlern in diesem Fall die Lizenz zum Cracken gegeben habe. Die Begründung klingt jedenfalls interessant:
–Uns wurde gesagt, dass das Cracken der Verschlüsselung von kreativen Inhalten wie Musik oder Filmen illegal sei, aber das Cracken der von einem Navigationssignal verwendeten Verschlüsselung ist ein faires Spiel. … Die Europäer können elementare Daten über die physische Welt nicht durch Copyright schützen, selbst wenn die Daten von einem Satelliten kommen, den sie gebaut haben.–
Dasselbe könnte man freilich auch für Filme oder Fotos sagen. Und natürlich erst recht für genetische Daten. Man könnte auch fragen, ob diese Daten tatsächlich elementar sind, da man sie ja nur erhalten kann, wenn es Satelliten gibt, die die entsprechenden Signale aussenden.
Update vom 12.7.
Timo Thalmann, der den Blog Geograffiti (10) betreibt, hat bei Galileo Joint Undertaking (11) (GJU) wegen des von den US-Wissenschaftlern propagierten Hacks einmal nachgefragt (12). Hans Peter Marchlewski, General Counselor von GJU, sieht das gelassen:
–Es handele sich bei GIOVE-A um einen ersten Testsatelliten für das geplante europäische Satellitennavigationssystem Galileo, der natürlich einen anderen Code benutze, als das spätere komplette System. Nichts anderes haben die Wissenschaftler der Cornell Universität festgestellt. Allerdings sei der jetzt verwendete Code sehr einfach und kurz gehalten und damit nach Angaben der Galileo Technik-Verantwortlichen relativ simpel und in ein paar Stunden tatasächlich mit jedem PC knackbar. „Das hat uns alles sonderlich überrascht und macht uns auch nicht nervös“, sagte Marchlewski.–
Geprüft würde derzeit die rechtliche Argumentation, also dass Navigationssignale als elementare Daten über die physische Welt gelten und sie daher nicht als geistiges Eigentum geschützt werden können. Marchlewski geht davon aus, dass man mit dem Signal keine Geschäfte machen will, wie die Amerikaner dies unterstellten, definitiv zurückweisen wollte er es aber auch nicht.
LINKS
(1) http://ec.europa.eu/dgs/energy_transport/galileo/index_en.htm
(2) http://www.telepolis.de/r4/artikel/21/21661/1.html
(3) http://gps.ece.cornell.edu/
(4) http://www.news.cornell.edu/stories/July06/GPS.code.cracked.TO.html
(5) http://www.telepolis.de/r4/artikel/17/17749/1.html
(6) http://www.sstl.co.uk/
(7) http://www.sstl.co.uk/index.php?loc=27&id=895
(8) http://gps.ece.cornell.edu/galileo
(9) http://www.galileoju.com/page.cfm?voce=s2&idvoce=64&plugIn=1
(10) http://www.geografitti.de/
(11) http://www.galileoju.com/
(12) http://www.geografitti.de/index.php?itemid=134
Sebastian Bödeker/Oliver Moldenhauer/Benedikt Rubbel
Wissensallmende. Gegen die Privatisierung des Wissens der Welt
AttacBasisTexte 15
100 Seiten (2005), EUR 6.50/sFr 12.00
ISBN 3-89965-118-9
Kurztext: Soll die Aufteilung der Welt in „Wissensbesitzer“ und „Wissens-Habenichtse“ zementiert werden?
Wissen wird immer wichtiger. Ein immer größerer Teil der Arbeitskraft fließt in die Erschaffung und Reproduktion von Wissen. Die Industrie bemüht sich, den freien Zugang zu Wissensgütern immer weiter zu beschränken, und wir erleben eine zunehmende Einschränkung der freien Verbreitung des Wissens. Damit rücken die Kämpfe um „geistiges Eigentum“ in den Brennpunkt der gesellschaftlichen Auseinandersetzungen. Das gilt für Software ebenso wie für Musik und Bücher, aber auch für neue Reissorten oder Medikamente… Dieses Buch wird unter den Bedingungen einer Creative Commons License veröffentlicht (s. S. 86):
http://www.creativecommons.org/licenses/by-nc-sa/2.0/de
Nach dieser Lizenz dürfen Sie den Inhalt für nichtkommerzielle Zwecke vervielfältigen, verbreiten und öffentlich aufführen und Bearbeitungen anfertigen unter der Bedingung, dass die Namen der Autoren und der Buchtitel inkl. Verlag und ISBN genannt werden und Sie die auf diesem Werk basierenden Inhalte unter gleichen Lizenzbedingungen weitergeben
In Fragen geistigen Eigentums sei er lax, sagte Bertolt Brecht. So erklärte er, sich für die „Dreigroschenoper“ bei anderen Autoren bedient zu haben. Um solchen Ideenklau zu stoppen, gibt es heute Patente auf geistiges Eigentum: auf Software, chemische Entwicklungen, Schriften. Wer sie nutzen will, muss Patentgebühren bezahlen. Der Duden-Verlag hat nun ein Patent auf das Alphabet angemeldet. Ab sofort kostet jeder Buchstabe etwas – streng nach Angebot und Nachfrage: das oft gewünschte „e“ ist am teuersten, das „y“ ziemlich billig. Wir finden das gut. Denn: Was keinen Preis hat, hat keinen Wert. Preise zwingen zum effizienten (teures Wort – drei „e“!) Gebrauch und verhindern Verschwendung. Schade nur, dass das Budget dieser Glosse jetzt fast erschöpft ist. Also: statt „e“ einfach „y“. Das ist billigyr, siyht lustig aus und styigyrt diy Yffiziynz. Odr wir sparn uns disn Vokal ganz. Das ist noch billigr und ffizntr – mit minimalm Qualitätsvrlust. Wozu übrhaupt kostspilig Vokal? „Wdhlg.“ sagt schlißlich sovil wi Widrholung. Also: Wg dmt! Ds mcht Ztngsrtkl krzr nd schnt ds Rdktnsbdgt. S bchstbrt sch htztg ffznz!
(aus der Berliner Zeitung
Eine kritische Sicht auf globale Schlüsselorganisationen wie die WIPO – World Intellectual Property Organization, die WTO (WTO Intellectual property (TRIPS) – gateway) und die UNESCO (Copyright) liefert oneworld.
Die Rolle der IPR bei Entscheidungen über Direktinvestitionen untersucht Keith E. Markus in seinem Diskussionspapier Intellectual Property Rights and Foreign Direct Investment (2000) [pdf].
Welche Dimensionen die Frage hat, entwickelt auf populäre Weise der Beitrag Drugs, patents and poor people im Economist vom 9.3.2001.
Unter den den zahlreichen Mainstream – US – Portalen zu Fragen des Intellectual Property sind an erster Stelle Find Law und der Intellectual Property Law Server zu nennen, aber auch die Zusammenstellung der Cornell Law School, das Verzeichnis bei LawGuru und die „Intellectual Property Mall“ des Franklin Pierce Law Center, ebenso eine ältere Library Intellectual Property in Cyberspace aus Harvard.
Nützlich ebenfalls das Intellectual Property and Technology Forum der Boston College Law School und vor allem die Kollektion der International Federation of Library Associations and Institutions zu Copyright and Intellectual Property, die vor allem zahlreiche Onlinetexte dokumentiert.
Die Sammlung CIM Copyright Resources on the Internet ist weniger ergiebig, dann lohnt sich eher ein Gang in das Patentcafé.
Fallsammlungen aus den USA dokumentiert die Site der Intellectual Property working group (Chicago-Kent College of Law).
Hal Varian, der als Guru der Informationsökonomie gilt, bietet eine ökonomiebezogene Library zum Informationseigentum.
Das Juristische Internetprojekt Saarbrücken hat mit dem Institut für Rechtsinformatik ein sehr informatives Portal zum Urheberrecht im Internet aufgebaut.
Das Institut für Geschichtswissenschaften der HU Berlin bietet eine knappe Übersicht zu Geistiges Eigentum und Urheberrechte (u.a. Geschichte, Softwarepatente etc.).
Ebenfalls eine geraffte Übersicht in Form einer bewußtseinsbildenden Maßnahme für StudentInnen zum Thema „Plagiat“ stammt aus der FHTW Berlin.
Das Bijus-Projekt informiert an der Schnittstelle zwischen französischem und deutschem Rechtssystem über Geistiges Eigentum – Droit de la propriété intellectuelle.
Die EU ist ein zentraler Akteur auf dem Feld des geistigen Eigentums; ein Überblick geht vom Markenschutz und Priaterie über Biotechnologie, Urheberrecht und den allgemeinen Harmonisierungsfragen bis zum aktuellen Problem der softwarebezogenen Patentierung. Hier sind neben der Einstiegssite DG Internal Market: Intellectual property noch die Studie The Economic Impact of Patentability of Computer Programs [Pdf] zu nennen, die Antworten auf das Sondierungspapier betreffend die Patentierbarkeit computer-implementierter Erfindungen und die Auswertung der Antworten zum Konsultationspapier über die Patentierbarkeit computerbezogener Erfindungen (Juli 2001) sowie das daran geknüpfte ONLINE-FORUM zur Patentierbarkeit computerbezogener Erfindungen (Juli 2001).
Nützlich zusammengestellt wurden die auf EU-Ebene relevanten Fundstellen des geltenden geistigen Eigentumsrechts.
Thomas Dreier analysiert am Beispiel der BRD Copyright Law and Digital Exploitation of Works. Sein Report Towards Consensus on the Electronic Use of Publications in Libraries Strategy Issues and Recommendations (Göttingen 2001) [pdf] schliesst an dort entwickelte Positionen an.
Das Intellectual Property Rights-Helpdesk ist ein gut strukturiertes Portal der GD-Unternehmen der Europäischen Kommission, das sich auf Patente, Lizenzen und Copyrightinformationen konzentriert, vertragliche Grundlagen dokumentiert und Hinweise auf Praxisfragen vor allem im Zusammenhang mit FuT-Förderungen der EU liefert. Hinzu kommen zahlreiche Kontaktadressen. Kritische Informationen finden sich nicht.
In kritischer Sicht und ausgreifender schon 1995 Harry Hillman Chartrand zu „Intellectual Property in the Global Village„, wo in einem ersten Einstieg ein globaler Überblick zu verschiedenen Traditionen des geistigen Eigentums gegeben wird.
Ein Klassiker ist Pamela Samuelson`s Is Information property? (Legally speaking) aus den Communications of the ACM März 1991. Die kritische US – amerikanische Site der Wahl zum Einstieg: die Seiten zu Intellectual Property Issues von Negativland. Das Nethics-Projekt (Rainer Kuhlen, Konstanz) enthält einige kritische Analysen zum Urheberrecht („Wissen als Eigentum„, „Universal Access„, „Digital Rights Management„, „Urheberecht im Internet„). Kei Ishii und Bernd Lutterbeck (TU Berlin) legten 1999 einen ausführlichen Seminartext zu „Information Rules: Eigentum, geistiges Eigentum und gewerbliche Schutzrechte“ vor. Corpwatch macht am Beispiel privatisierter Bildung in den USA klar, wohin hartes Geistiges Eigentum führt. Sehr informativ und aktuell das Protokoll einer Tagung der Heinrich-Böll-Stiftung vom Oktober 2000 in Sachen Wem gehört das Wissen? [pdf], die als Einstiegstext in die bundesdeutsche Diskussion geeignet ist.
Zur Open-Source -Debatte siehe James E. Bessen: Open Source Software: Free Provision Of Complex Public Goods [pdf]
In den USA finden sich kritische juristische Analysen in erster Linie bei James Boyle (Intellectual Property Page) und bei Yochai Benkler (New York); zum Einstieg in Sachen Intellectual property siehe Boyle`s Intellectual Property Policy Online: a Young Person’s Guide in 10 Harvard Journal of Law and Technology 47 (1996) und sein umfangreiches, natürlich US-zentriertes Material zu einem Seminar Intellectual Property in the Information Society (1999); aus neuerer Zeit zu nennen sind The Battle over the Institutional Ecosystem in the Digital Environment [pdf], in: Communications of the ACM 44 (2001) No. 2 S. 84-90; Intellectual Property and the Organization of Information Production [pdf] (erscheint in: Int’l Rev. of L. & Ec., 2002); Free as the Air to Common use…First Amendment Constraints on Enclosure of the Public Domain [pdf] in: New York University Law Review (21) 1999 Nr. 2 und Siren Songs and Amish Children: Autonomy, Information, and Law [pdf] In diesem Kontext auch Julie Cohen: Lochner in Cyberspace- The New Economic Orthodoxy of ‚Rights Management [pdf] (1998) und als Kritik an ihr Shubha Gosh: Gray Markets in Cyberspace [pdf]. Sehr lesenswert übrigens auch Julie Cohens Copyright, Commodification, and Culture: Locating the Public Domain. Zum Digital Rights Management auch Reiner Kuhlen`s: Verschärfung des Digital Right Management.(August 2001). Übergreifend dazu dann Lawrence Lessig,The Architecture of Innovation [pdf] (2001). Weiterhin zur Fragen der Warenzeichen Marcelo Halpern and Ajay Mehrotra: From International Treaties to Internet Norms: The Evolution of International Trademark Disputes in the Internet Age [pdf] Douglas G. Baird: Does Bogart Still Get Scale- Rights of Publicity in the Digital Age [pdf]. Ein aktuelles Schlüsselproblem, das die Kommodifizierung des Internets rapide beschleunigt hat, behandelt R. Anthony Reeese in seinem Text Copyright and Internet Music Transmissions: Existing Law, Major Controversies, Possible Solutions [pdf]. Jessica Littmann geht dem Zusammenhang von Information Privacy/Information Property (2000) nach [pdf].
Christopher May (Bristol) analysiert als einer der wenigen die Frage des geistigen Eigentums in einem übergreifenden Kontext in seinem Papier Capital, Knowledge and Ownership. The ìnformation society‘ and intellectual property [pdf], erschienen in Information, Communication & Society 1:3/1998, S. 246–269; er sieht die Informationsgesellschaft als intensivierten Kapitalismus. Eine lesenswerte Seminararbeit von Daniel Boos entstand 1996/97 bei Geser in Zurich über die Implikationen der Informationstechnologie auf die Publikation von Geistigem Eigentum. Stefan Krempl schliesslich skizziert in seinem bereits älteren Beitrag Der Kampf um das intellektuelle Eigentum (Telepolis 1998) die internationale Debatte um die Positionen der Worls Intellectual Property Organization (WIPO), ebenso eine zentrale Einrichtung des Wissenseigentums wie das Europäisches Patentamt.
Die copyright- und zum Teil eigentumskritische Debatte wurde in den USA zunächst vor allem in der libertären Tradition geführt. So versucht Roderick T. Long eine grundsätzliche Kritik am geistigen Eigentum in The Libertarian Case Against Intellectual Property Rights. The Intellectual Property Debate von George Winborne führt in Aspekte der US- Patentgesetzgebung ein, Samuel Edward Konklin III argumentiert in Copywrongs gegen das Copyright und Bobby Yates Emory plädiert für „Rightcopy“ in A New Form of Intellectual Property Protection. Jenseits davon kritisiert John Gilmore den Kopierschutz in seinem Beitrag What’s Wrong With Copy Protection.
Den besten Überblick über grundsätzliche und aktuelle Kritik in der BRD bietet die Website Schutz der informatischen Innovation vor dem Missbrauch des Patentwesens.