zum Beispiel Berlin

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Ferien machen ist toll. Die einen mögen die Stille der Berge, andere die Weite des Meeres, dritte gar die Stadt. Städteurlaub also, zum Beispiel in Berlin. Die einen wollen’s eher gediegen im Hotel, die nächsten schätzen es eng zusammen mit anderen Reisenden im Hostel und wieder andere bevorzugen temporäre „eigene vier Wände“: die Ferienwohnung im Wohnhaus. Hier lassen sie dann mal so richtig die Sau raus: Party, bis der_die Nachbar_in geht.

Ferienwohnungen sind das Leid der Nachbarschaft, die keine Ferien hat. Übel ist die Ignoranz der Besucher_innen, die mit ihrem Begehren nach authentischer Nähe zur Bevölkerung genau diese gegen sich aufbringt und vertreibt.

In Berlin soll es eine neue Verordnung gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum u.a. durch die Umnutzung zu Ferienwohnungen geben. Endlich, so scheint es, wird es wieder möglich, nachbarliche Beziehungen aufzubauen und sich auch mal wieder nebenan das berühmte Ei borgen zu gehen. Die Freude über den neuen Regulierungsansatz verliert leicht den Druck aus den Augen, den die Möglichkeit erzeugt, aus Wohnraum erheblich mehr Profit zu schlagen als nur durch „normale“ Vermietung. Das Berliner MieterEcho hat eine Untersuchung über zwei Jahre zu Zweckentfremdung und Anwohnerbelastung durchgeführt und arbeitet die komplette Mangelhaftigkeit des Gesetzes heraus. Aus Wohnraum wird weiterhin Geld gemacht werden, in Berlin und anderswo – koste es, wen es wolle.

One Response to “zum Beispiel Berlin”

  1. Franziska Frielinghaus,

    Eigentlich ist von der gesetzgebenden Seite der Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin nun eine Schranke gesetzt worden: Die Zweckentfremdungsverbots-Verordnung für Wohnraum ist seit dem 1.5.2014. Bis zum 31.7.2014 mussten Betreiber*innen von Ferienwohnungen diese gemeldet haben, dann würde nach einer Prüfung eine Übergangsfrist von zwei Jahren gelten: http://www.bmgev.de/mieterecho/archiv/2014/me-single/article/schonfrist-fuer-ferienwohnungen.html

    Die Prüfung und das Verbot umzusetzen wird an der miserablen personellen Ausstattung der Bezirksämter mitunter scheitern. Im Mieterecho 367 Mai 2014 ist zu lesen. „Weder der Genehmigungsfiktion noch dem noch dem zweijährigen Bestandsschutz oder der mangelhaften bezirklichen Personalausstattung liegen nachvollziehbare Argumente zugrunde. Stattdessen torpediert der Senat auf diese Weise systematisch die praktische Umsetzung seines eigenen Gesetzes.“

    Es bleibt der Eindruck, dass das Gesetz doch nur der Befriedung aufgebachter und wütender Anwohner*innen dienen soll und gar nicht ernsthaft den Ferienwohnungen an den Kragen gehen wird. Ein Versuch was es wert im Kampf um bezahlbare Mieten, eine weitere Ideenvielfalt der Initiativen bleibt gefragt.

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