Protest gegen Privatisierung eines Potsdamer Uferwegs

griebnitzseeSind Seeuferwege privat oder öffentlich? Den Uferweg am Groß Glienicker See in Potsdam, einst Postenweg entlang der Berliner Mauer, wollen AnwohnerInnen privatisieren. Anfang April kam es bei einer Demonstration gegen die Sperrung des Uferwegs für die Öffentlichkeit zu Rangeleien. In Groß Glienicke protestierten am 5.4.2010 knapp 300 Menschen gegen die teilweise Sperrung der Seepromenade durch HausbesitzerInnen. Zwei Menschen seien bei den Handgreiflichkeiten zwischen Protestierenden und Wachschutz-Leuten verletzt worden, teilte die Polizei mit.

Die Stadt Potsdam will, dass die Uferzone auch künftig weitestgehend öffentlich zugänglich bleibt. Seit vier Monaten laufen Verhandlungen mit den EigentümerInnen über eine vertragliche Regelung des Bebauungsplans. Die Stadt Potsdam hat einige AnwohnerInnen des Groß Glienicker Sees schriftlich aufgefordert, errichtete Zäune und Bepflanzungen des Uferweges zu beseitigen. Zudem sollen sie ein Ordnungsgeld zahlen.

Wie auch im Fall des Uferweges am Griebnitzsee geht es am Groß Glienicker See um öffentliches Nutzungsrecht an privatem Eigentum. Der seit Wochen andauernde Streit kommt in zwei Wochen vor das Verwaltungsgericht. (Quelle: rbb).

Ein weiterer Seeuferstreit:

Der Griebnitzsee liegt zwischen Berlin und Potsdam. Die Stadt Potsdam plant am Griebnitzsee, der sich direkt an der einstigen Berliner Mauer und der Grenzübergangsstelle befand, seit 1990 einen Uferpark. Seit 1996 gibt es einen Nutzungsvertrag zwischen Bund und Potsdam für die Flächen, die der Bund noch besitzt. Am Griebnitzseeufer stehen die Villen der Potsdamer Konferenz, hier stehen die letzten Mauerreste Potsdams. Hier stehen zahlreiche denkmalgeschützte Villen. Das Ufer des Griebnitzsees ist Erholungsgebiet für BerlinerInnen und PotsdamerInnen, sicherer Schulweg und Weg zur Universität. Potsdam ist eine wachsende Stadt, hier wohnen überdurchschnittlich viele Familien mit Kindern. Der Uferweg ist der Zugang zur Potsdamer Schlösserlandschaft. Das Bundesnaturschutzgesetz verpflichtet den Bund Flächen, die sich für die Erholung der Bevölkerung eignen, dieser zur Verfügung zu stellen. Die Stadt Potsdam braucht die Flächen des Bundes im öffentlichen Interesse, um ihren Bebauungsplan umsetzen zu können.

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