Abgewehrt: Schwimmbadkommerzialisierung per PPP

Die Bürger der Stadt Hechingen konnten PPP mit ihrem Bürgerentscheid abwehren. Der abgewählte Vorschlag: Die Stadt verpflichtet sich, eine Grundschuld von 2,5 Mio € (Hypothek) für die Zubauten des Investors (Sauna, Fitness, Therapie-Räume) abzusichern und darüber hinaus 1. einen Investitionszuschuss von jährlich 613.000 € und 2. einen Betriebskostenzuschuss von jährlich 380.000 € , zusammen 993.000 € jährlich, zu entrichten. Vertraglich ist für den Fall des Scheiterns des Investors vereinbart, dass die Stadt ohne Widerspruch den Investitionszuschuss über 613.000 € weiter bezahlen und die Grundschuld über 2,5 Mill. € einlösen muss.

Die Hechinger Bürger hatten Glück oder waren schlau genug, aus dem Pech oder der Dummheit anderer zu lernen, denn anderswo war zuvor klargeworden (Werner Rügemer berichtete in der jungen Welt v. 16.9.2008), wie das Geschäftsmodell der Schwimmbadinvestoren funktioniert: Mit Sanierung und Betrieb von Schwimmbädern, wenn der Besuch dort für den überwiegenden Teil der Bevölkerung nicht nur eine Luxusangelegenheit, sondern regelmäßig bezahlbar sein soll, läßt sich bei weitem nicht so viel Profit machen, wie mit auch über den Insolvenzfall hinaus fälligen Investitionszuschüssen.

Dieses Geschäftsmodell haben die Bürger in Hechingen verstanden und abgewählt. Der Schwimmbäder-PPP-Investor s.a.b. allerdings versteht sich als Opfer und vermeldet auf seiner Webseite in der Darstellung eines der gescheiterten Investitionsprojekte, alles sei „an den von Anfang an nicht auskömmlichen Verträgen“ gescheitert und: „Kritische Bewertungen erfuhr diese Öffentlich Private Partnerschaft nur von politischen Gegnern, die wenig Interesse für die Fakten, aber viel Engagement für die öffentliche Beschädigung eines zukunftsweisenden Geschäftsmodells aufbrachten.“

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